Präventionskurs
Bezüglich der Erstattung von Kursgebühren besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen keine einheitliche Regelung.
Die Häufigkeit und Höhe der Bezuschussung können somit variieren.
In der Regel werden 1-2x pro Jahr zwischen 50 und 90% der Kursgebühr erstattet.
Genaue Angaben zur Erstattungsregelung können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen oder auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse nachlesen.
Ablauf:
Anmeldung zu einem Kurs über bewegungsblickwinkel@gmx.de
Die Kursgebühr wird zunächst vom Teilnehmer an den Kursleiter überwiesen.
Regelmäßige Teilnahme am Kurs (>70%) als Voraussetzung für die Kostenerstattung.
Der Kursleiter erstellt eine Teilnahmebescheinigung.
Diese kann vom Kursteilnehmer bei seiner Krankenkasse zur Rückerstattung der Kursgebühr eingereicht werden.